Für Sprechstundengespräche stehen bis zu drei Termine zur Verfügung. Jeder Termin beträgt in der Regel 50 Minuten oder kann bei Notwendigkeit auf zwei mal 25 Minuten aufgeteilt werden.
In diesen Vorgesprächen sollte das Krankheitsbild diagnostisch eingeordnet und die Notwendigkeit einer Psychotherapie abgeklärt werden. Wir werden die Ziele (auf mehreren Ebenen) für die Psychotherapie festlegen und die Art der Therapie planen. Gemeinsam werden wir in den Vorgesprächen und in der Therapie ein Verständnis Ihrer seelischen, sozialen und körperlichen Faktoren Ihrer Problematik entwickeln und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.
Zusätzlich können neben den Gesprächen Entspannungstechniken und/oder eine medikamentöse Unterstützung sinnvoll sein.
Diese Medikamente werden entweder von Ihrem Hausarzt oder Ihrem Psychiater verordnet.
Körperliche Ursachen Ihrer seelischen Erkrankung sollten von Ihrem Hausarzt ausgeschlossen werden oder Begleiterkrankungen behandelt werden.
Eine Richtlinienpsychotherapie kann als Kurzzeittherapie bis zu zwei mal zwölf Stunden dauern. Für eine Langzeittherapie können wir einen Antrag für 50 bis 100 Stunden stellen.
Die Kosten für die Psychotherapie werden von den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen übernommen.
Bei Privatversicherten gelten abhängig von der Kasse und dem Versicherungsvertrag unterschiedliche Regelungen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen können.