Ich habe die Zulassung für alle Krankenkassen.
Für die einzelnen Kassen gelten unterschiedliche Regelungen:
Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte mit.
Gesetzliche Krankenkassen:
Patienten, die in einem Hausarztvertrag sind brauchen auch eine Überweisung.
Eine Richtlinienpsychotherapie kann als Kurzzeittherapie bis zu 2x12 Stunden (KZT1 und KZT2) dauern. Für eine Langzeittherapie können wir einen Antrag für 50 bis 100 Stunden stellen.
Private Kassen:
Bei Privatversicherten gelten abhängig von der Kasse und dem Versicherungsvertrag unterschiedliche Regelungen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen können. Die Rechnung stelle ich direkt an Sie und Sie können Sie dann die Rückzahlung des Betrages mit Ihrer Krankenkasse regeln. Gerne schreibe ich auch falls nötig für Ihre Kasse oder Behilfe einen Bericht, der an den Vertrauensarzt gerichtet ist.
In Ausnahmefällen kommt auch die Finanzierung z.B. über die Berufsgenossenschaft o.ä. in Frage.